Die USA und der Mauerbau

Nikita Chruschtschow und John F. Kennedy

25. Juli 1961

Nikita Chruscht­schow, Erster Sekretär der KPdSU und damit höchster Poli­tiker der Sowjet­union, empfing am 25. und 26. Juli 1961 den früheren Hohen Kommissar John Jay McCloy im russi­schen Sotschi. McCloy war vom US-Präsi­denten John F. Kennedy nach Russ­land geschickt worden, um Chruscht­schow auszu­richten, dass die Verei­nigten Staaten gegen einsei­tige sowje­ti­sche Maßnahmen im Ostsektor Berlins allen­falls protes­tieren, ihnen aber sonst nichts entge­gen­setzen würden. Zu diesem Zeit­punkt war den West-Alli­ierten bereits klar, dass eine Abrie­ge­lung der DDR in Rich­tung West-Berlin geplant war – also der Mauerbau.

Die USA hatten das Inter­esse, dass sich die Lage in Berlin beru­higt, denn stän­dige Ausein­an­der­set­zungen zwischen den West- und den Ostsek­toren waren damals an der Tages­ord­nung.
Von Kennedy ist über­lie­fert, dass er damals sagte:
„Ostdeutsch­land entgleitet Chruscht­schow. Das kann er nicht zulassen. Er muss etwas tun, um den Flücht­lings­strom einzu­dämmen – viel­leicht eine Mauer. Und wir werden nichts dagegen tun können. Ich kann die Allianz zusam­men­halten, um West-Berlin zu vertei­digen. Aber ich kann nicht Ost-Berlin offen­halten.„
Nach außen tat er nach dem Mauerbau empört, tatsäch­lich aber reagierte er erleich­tert.

Eben­falls am 25. Juli 1961 deutete Kennedy in einer Fern­seh­an­sprache in den USA einen Ausweg aus der verfah­renen Situa­tion an: Er nannte drei wesent­li­chen Punkte, die sich jedoch ausschließ­lich auf West-Berlin bezogen, nicht auf den Ostsektor:
1. das Recht auf Anwe­sen­heit ameri­ka­ni­scher Truppen in West-Berlin, 2. ihr Recht auf freien Zugang dorthin und 3. das Recht der West-Berliner auf Selbst­be­stim­mung und freie Wahl ihrer Lebens­weise.
Es ging ihm ausschließ­lich noch um die Siche­rung des Einflusses in West-Berlin. Die Sowjet­union konnte also der DDR-Führung unbe­sorgt grünes Licht geben für den Mauerbau.

Fotos: Jochims sowie Bundes­ar­chiv, Bild 183-B0624-0041–005 /​ beide CC-BY-SA 3.0