Der Tod von Peter Fechter

Der sterbende Peter Fechter

17. August 1962

Am frühen Nach­mittag versuchten zwei 18-Jährige aus Ost-Berlin zu flüchten. Sie hatten sich die Grenze zwischen Mitte und Kreuz­berg ausge­sucht. Dort verlief sie genau auf der Zimmer­straße, die auf ganzer Breite als Todes­streifen diente – wort­wört­lich.
Zwischen Char­lotten- und Mark­gra­fen­straße über­stiegen Peter Fechter und Helmut K. die innere Mauer und rannten über den Grenz­streifen. Da die Grenze dort aufgrund des nahen Check­points Charlie beson­ders gut bewacht wurde, sind beide Flücht­linge direkt ins Faden­kreuz der Grenz­schützer geraten, die sofort anfingen zu schießen. Helmut K. gelang im Kugel­hagel die Flucht über die mit Stachel­draht bewehrte Mauer nach West-Berlin, doch sein Freund wurde getroffen und blieb unmit­telbar an der Mauer liegen. Dort schrie er um Hilfe, aber diese kam weder von Ost-Berliner Seite, noch aus dem Westen. Von dort wurde ihm Verbands­zeug zuge­worfen, womit der Schwer­ver­letzte jedoch nichts anfangen konnte. 50 Minuten lang lag Fechter dort, bis er verblutet war. Erst dann holten ihn DDR-Grenz­schützer aus dem Todes­streifen und trugen ihn fort.
Der öffent­liche Tod des jungen Mann wurde inter­na­tional bekannt, weil zahl­reiche Menschen Zeuge der Tragödie waren. Und weil er die Perver­sion des Grenz­re­gimes sowie die Menschen­ver­ach­tung der Grenz­or­gane deut­lich vor Augen führte. Peter Fechter hätte vermut­lich über­lebt, wäre er von DDR-Soldaten recht­zeitig geborgen worden.
Erst 1997, 35 Jahre nach dem Mord an Peter Fechter, wurden die beiden Soldaten verur­teilt, die ihn erschossen haben. Es war nur ein symbo­li­sches Urteil, von nicht mal zwei Jahren Frei­heits­strafe, ausge­setzt zur Bewäh­rung.

Mahnmal für Peter Fechter, 1984

Foto: Poli­zei­his­to­ri­sche Samm­lung