Reichstagsbrand

Der brennende Reichstag, Marinus van der Lubbe

27. Februar 1933

Vier Wochen nach der Macht­über­gabe an die Natio­nal­so­zia­listen wurde am Abend des 27. Februar 1933 im Reichstag Feuer gelegt. Noch in der Nacht ist der 24-jährige Nieder­länder Marinus van der Lubbe fest­ge­nommen worden, der behaup­tete, den Komplex allein ange­zündet zu haben.

Gegen 21 Uhr brannte es zuerst im Restau­rant, kurz darauf an mehreren weiteren Stellen im ganzen Gebäude. Auch der Sitzungs­saal ging in Flammen auf. 15 Lösch­züge waren vor Ort, konnten das Feuer aber aufgrund der starken Hitze­ent­wick­lung nicht löschen. Erst morgens gegen 0.30 Uhr hatten sie den Brand unter Kontrolle. Das Reichs­tags­ge­bäude war zu diesem Zeit­punkt zu großen Teilen ausge­brannt.

Bis heute ist unbe­kannt, wer tatsäch­lich hinter dem Reichs­tags­brand steckte. Die Betei­li­gung Lubbes, der im bren­nenden Reichstag fest­ge­nommen wurde, wird nicht ange­zwei­felt. Dass er der allei­nige Brand­stifter war, gilt jedoch bei Histo­ri­kern als unwahr­schein­lich. Die Propa­ganda hatte behauptet, dass „die Kommu­nisten“ dafür verant­wort­lich waren.

Davon profi­tiert haben auf jeden Fall die Nazis. Nicht nur, weil sie in ihrem im Aufbau befind­li­chen Staats­system sowieso kein Parla­ment mehr brauchten. Vor allem nutzten sie das Feuer, um schon am folgenden Tag die Reichs­tags­brand­ver­ord­nung („Verord­nung des Reichs­prä­si­denten zum Schutz von Volk und Staat“) zu erlassen. Formal kam sie vom Reichs­prä­si­denten Paul von Hinden­burg und sie setzte wich­tige Artikel außer Kraft, die in der Weimarer Verfas­sung die Grund­rechte garan­tierten. Partei­verbot, Pres­se­ver­bote, Versamm­lungs­ver­bote waren die Vorboten, die auf das Ermäch­ti­gungs­ge­setz am 24. März 1933 hinaus­liefen. Danach war die formale Demo­kratie prak­tisch abge­schafft, nur wenige Wochen nach der Macht­über­gabe an Hitler.