Ermächtigungsgesetz

Rede Hitlers zum Ermächtigungsgesetz

23. März 1933, 24. März 1933

Der in der Kroll­oper tagende Reichstag erließ am 23. März auf Antrag der Nazi-Regie­rung mit Unter­stüt­zung ihrer Koali­ti­ons­partner das Gesetz zur Behe­bung der Not von Volk und Reich („Ermäch­ti­gungs­ge­setz“); angeb­lich, um links­ra­dikal-bolsche­wis­ti­sche Gefahren abzu­wehren. Das Gesetz, das am 24. März in Kraft trat, über­trug viele verfas­sungs­mä­ßige Rechte des Reichs­tages auf die Regie­rung. Das Parla­ment hat sich damit faktisch selbst entmachtet, die Hitler-Diktatur war fest instal­liert.
Bereits am 28. Februar war die Reichs­tags­brand­ver­ord­nung erlassen worden, die schon wich­tige Artikel der Verfas­sung außer Kraft gesetzt hatte.

Bei der Abstim­mung im Reichstag zum Ermäch­ti­gungs­ge­setz stimmten ausschließ­lich die SPD-Abge­ord­neten dagegen. Die Abge­ord­neten der KPD waren nicht mehr anwe­send, weil sie entweder verhaftet oder geflohen waren. Für das Gesetz stimmten alle anderen im Reichstag vertre­tenden Parteien: Deutsch­na­tio­nale Volks­partei (DNVP), Zentrums­partei, Baye­ri­sche Volks­partei (BVP), Deut­sche Staats­partei (DStP), Christ­lich-Sozialer Volks­dienst (CSVd), Deut­sche Volks­partei (DVP), Bauern­partei sowie der Land­bund. Unter ihnen auch der spätere Bundes­prä­si­dent Theodor Heuss (für die DStP). Zur Einschüch­te­rung der Abge­ord­neten hatte die Nazis zahl­reiche SA-Männer im Saal verteilt, im Vorfeld waren viele Abge­ord­nete auch bedroht worden.
Der voraus­ei­lende Gehorsam der Parteien nutzte ihnen nichts. Im Mai und Juni 1933 wurden außer der NSDAP alle poli­ti­schen Parteien verboten oder lösten sich selbst auf.

Reden vom Sozi­al­de­mo­kraten Otto Wels (gekürzt) und Hitler im Reichstag am 23. März 1933:

Foto: Bundes­ar­chiv, Bild 102–14439 /​ CC-BY-SA 3.0