Reichstagsbrandverordnung

Die Reichstagsbrandverordnung

28. Februar 1928

Die Verord­nung des Reichs­prä­si­denten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 war eine Notver­ord­nung des Reichs­prä­si­denten Paul von Hinden­burg, mit der die in der Weimarer Verfas­sung fest­ge­setzten Grund­rechte außer Kraft gesetzt wurden. Partei­verbot, Pres­se­ver­bote, Versamm­lungs­ver­bote waren die Vorboten, die auf das Ermäch­ti­gungs­ge­setz am 24. März 1933 hinaus­liefen.
Die Verord­nung wurde nur einen Tag nach dem Reichs­tags­brand erlassen.