
7. April 1933, 22. April 1933
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.4.1933 bestimmte in § 3, dem sogenannten Arierparagrafen, dass Beamte "nichtarischer Abstammung" in den Ruhestand zu versetzen seien. In der NS-Ideologie konnte es nicht sein, dass jüdische Beamte als Vertreter des Staates wirkten. Weitere Durchführungsverordnungen bezogen auch Angestellte und Arbeiter im Öffentlichen Dienst mit ein.
Aufgrund einer Intervention von Reichspräsident Hindenburgs gab es jedoch Einschränkungen: Frontkämpfer des Ersten Weltkriegs, Väter oder Söhne von Kriegsgefallenen und alle jüdischen Beamten, die vor dem 1.8.1914 verbeamtet worden waren, wurden vorerst vom Gesetz ausgenommen.
Am selben Tag wurde der Paragraf auch auf Rechtsanwälte und Notare ausgedehnt. Patentanwälte und Ärzte folgten am 22. April 1933.
- Das Schicksal der Berliner Juden während der Nazizeit
- 1933: Berufsverbote für Juden
- 1938: Die "Polenaktion"
- 1938: Pogromnacht
- 1939: Reichsvereinigung der Juden
- 1940: Hetzfilm "Der ewige Jude"
- 1941: "Endlösung der Judenfrage"
- 1941: Deportationen in den Tod
- 1942: Wannsee-Konferenz
- 1943: Fabrikaktion und Rosenstraßen-Protest