Wahlpannen erfordern Wiederholung

Wahlwiederholung

26. September 2021, 12. Februar 2023, 11. Februar 2024

Am 26. September 2021 fanden in Berlin die Wahlen zum Abge­ord­ne­ten­haus und den Bezirks­par­la­menten sowie zum Bundestag statt. Zusätz­lich eine Abstim­mung über das Volks­be­gehren Deut­sche Wohnen und Co. enteignen.

Aufgrund von massiven Wahl­pannen hatten zahl­reiche Wahl­lo­kale länger als zum offi­zi­ellen Wahl­ende um 18 Uhr geöffnet. Der Andrang war zu groß. Außerdem waren teil­weise zu wenig oder die falschen Wahl­scheine vor Ort und mussten nach­ge­lie­fert werden.
Der gleich­zeitig statt­fin­dende Berlin-Mara­thon machte es den Menschen zudem teil­weise schwer, an der Wahl teil­zu­nehmen. Auch die Nach­lie­fe­rung rich­tiger Wahl­scheine wurde dadurch erschwert.

Zum ersten Mal seit Bestehen der Bundes­re­pu­blik musste deshalb in Berlin am 12. Februar 2023 eine Wahl wieder­holt werden, jedoch nur die zum Abge­ord­ne­ten­haus und den BVVen. Die im September 2021 erfolgte Abstim­mung über das Volks­be­gehren Deut­sche Wohnen und Co. enteignen wurde nicht wieder­holt. Für die damals gleich­zeitig statt­ge­fun­dene Bundes­tags­wahl gab es nach einem späten Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts im Dezember 2023 eben­falls einen Neuwahl­termin, der auf den 11. Februar 2024 gelegt wurde.