Einführung von BVG-Einmannbussen

Der rote Aufkleber wies darauf hin, dass es ein Einmannwagen war.

1. Dezember 1965

Die BVG führte auf einer Busstrecke erst­mals den Einmann­be­trieb ein, bei dem nicht ein Schaffner, sondern der Fahrer das Fahr­geld kassiert. Auf der Linie 20 (Tegelort – U‑Bhf. Tegel – Alt-Lübars) wurden Doppel­deck­busse des Typs Büssing DE 65 einge­setzt. Der Einmann­be­trieb wurde einge­führt, um die Effi­zienz zu stei­gern und die Betriebs­kosten zu senken.

Bis zu diesem Zeit­punkt war immer ein Schaffner im Bus, der ständig beob­achten musste, wer neu einge­stiegen ist und wo er oder sie sich hinge­setzt hatte, um dann dort zu kontrol­lieren oder abzu­kas­sieren. Dies war natür­lich beson­ders bei den Doppel­de­cker­bussen eine kaum zu schaf­fende Aufgabe. Erst 1981 verschwand der letzte Schaffner in den BVG-Bussen.

Die Einmann­wagen wurden durch rote Aufkleber an der Vorder­seite der Busse gekenn­zeichnet, die Fahr­gäste durften nun nur noch vorn einsteigen. Dort konnten sie entweder eine Zeit­karte vorzeigen oder mussten beim Busfahrer einen Fahr­schein kaufen. Dazu wurden schritt­weise auch neue Busse ange­schafft, die vorn extra­breite Türen besaßen. So konnten jeweils zwei Personen gleich­zeitig einsteigen.

Die Einfüh­rung der Einmann­wagen waren sowohl in der Bevöl­ke­rung, als auch bei der BVG umstritten. Busfahrer beklagten sich über die zusätz­liche Arbeit durch die Kontrollen und den Fahr­schein­ver­kauf, Fahr­gäste über die dadurch verlän­gerte Stand­zeit an den Halte­stellen. Für die BVG war es auch ein Problem, die vielen frei­ge­wor­denen Schaffner ander­weitig im Betrieb unter­zu­bringen.