11. Mai 1949
Im Mai 1949 wurde im Zellengefängnis Moabit an der Lehrter Straße der 24-jährige Schlosser Berthold Wehmeyer geköpft. Er war wegen Mord und Vergewaltigung zum Tod verurteilt worden. Zwölf Tage später trat das Grundgesetz in Kraft und damit war die Todesstrafe in der Bundesrepublik offiziell abgeschafft.
Allerdings existierte im Keller der Untersuchungshaftanstalt Moabit noch bis 1990 eine Guillotine, da in West-Berlin alliiertes Recht bestand. Jedoch wurde die Todesstrafe nach 1955 auch durch die Alliierten in West-Berlin nicht mehr verhängt.
Anders in Ost-Berlin: In der DDR gab es immer wieder Todesurteile (allerdings nicht alle in Berlin), teilweise auch durch sowjetische Militärtribunale. Soweit heute bekannt wurden diese bis 1981 in Leipzig vollstreckt.