![Tegeler Forst](/wp-content/uploads/2023/05/tegeler-forst.jpg)
27. März 1915
Fünf Jahre vor Gründung von Groß-Berlin unterschrieb der Zweckverband Groß-Berlin eine Vereinbarung mit dem Königlich-Preußischen Staat, den Dauerwaldvertrag. Darin wurde festgehalten, dass die bestehenden Wälder Tegel, Grunewald, Grünau, Köpenick und Parforceheide (gehört zu Potsdam) von Berlin erworbenen werden und weder bebaut noch weiterverkauft werden dürfen. Sie sollten auf Dauer für die Bürger als Naherholungsflächen erhalten werden.
Hintergrund des Vertrags war, dass zunehmend Waldflächen, aber auch Seen privatisiert wurden und der Öffentlichkeit entzogen wurden. Besonders betroffen war die Villenkolonie Grunewald mit den bereits privaten Hubertussee, Dianasee und Königssee. Auch der Grunewald selbst wurde Stück für Stück an Investoren verkauft, damit dort weitere Villen errichtet werden konnte. Dies wurde durch den Dauerwaldvertrag größtenteils unterbunden.
Für die insgesamt rund 10.000 Hektar Wald zahlte der Zweckverband 50 Millionen Goldmark, was heute etwa 250 Millionen Euro entspricht. Die Vereinbarung wurde Dauerwaldvertrag genannt, weil sie zeitlich unbegrenzt auf Dauer gültig ist.
Foto: Graccem / CC BY-SA 4.0