Dauerwaldvertrag sichert Berlins Wälder

27. März 1915

Fünf Jahre vor Grün­dung von Groß-Berlin unter­schrieb der Zweck­ver­band Groß-Berlin eine Verein­ba­rung mit dem König­lich-Preu­ßi­schen Staat, den Dauer­wald­ver­trag. Darin wurde fest­ge­halten, dass die bestehenden Wälder Tegel, Grune­wald, Grünau, Köpe­nick und Parforce­heide (gehört zu Potsdam) von Berlin erwor­benen werden und weder bebaut noch weiter­ver­kauft werden dürfen. Sie sollten auf Dauer für die Bürger als Naherho­lungs­flä­chen erhalten werden.
Hinter­grund des Vertrags war, dass zuneh­mend Wald­flä­chen, aber auch Seen priva­ti­siert wurden und der Öffent­lich­keit entzogen wurden. Beson­ders betroffen war die Villen­ko­lonie Grune­wald mit den bereits privaten Huber­tussee, Dianasee und Königssee. Auch der Grune­wald selbst wurde Stück für Stück an Inves­toren verkauft, damit dort weitere Villen errichtet werden konnte. Dies wurde durch den Dauer­wald­ver­trag größ­ten­teils unter­bunden.
Für die insge­samt rund 10.000 Hektar Wald zahlte der Zweck­ver­band 50 Millionen Gold­mark, was heute etwa 250 Millionen Euro entspricht. Die Verein­ba­rung wurde Dauer­wald­ver­trag genannt, weil sie zeit­lich unbe­grenzt auf Dauer gültig ist.

Foto: Graccem /​ CC BY-SA 4.0