30. Januar 1933
Der Tag, an dem Adolf Hitler Reichskanzler wurde, wird meist als Machtergreifung bezeichnet. Aber er und seine Partei NSDAP haben die Macht nicht einfach übernommen, sie wurde ihnen durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg übergeben. Es war also kein Akt ähnlich eines Putsches, sondern den Nationalsozialisten wurde die Regierung freiwillig überlassen. Am Abend feierten es Tausende Menschen auf dem Pariser Platz, die SA zog mit einem Fackelzug durch das Brandenburger Tor.
Anfangs war Hitler Chef einer Koalition mit den nationalkonservativen Parteien Deutschnationale Volkspartei (DNVP) und Stahlhelm. Die NSDAP bekam zwei Minister: Hermann Göring (ohne Geschäftsbereich) und Wilhelm Frick (Innenminister). Innerhalb weniger Tage wurde die Demokratie faktisch abgeschafft:
Nachdem am 1. Februar der Reichstag aufgelöst worden war, schränkten die Machthaber in den folgenden, von nationalsozialistischem Terror gekennzeichneten Wochen die politischen und demokratischen Rechte durch Notverordnungen des Präsidenten ein. Als entscheidende Schritte auf dem Weg zur Diktatur gelten die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) vom 28. Februar und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Der Reichstag verlor damit praktisch jegliche Entscheidungskompetenz. Neben vielen anderen wurden auch Parlamentarier ohne Gerichtsverfahren in Konzentrationslagern eingesperrt und gefoltert. Dies traf insbesondere die Abgeordneten der KPD und SPD.
Dass Hitler das Amt des Reichskanzlers übergeben wurde, hatte einen langen Vorlauf. Nach dessen Putschversuch 1923 setzte er die „Legalitätsstrategie“ durch: Die Erlangung der Macht nicht durch einen Umsturz, sondern auf formal legalem Weg. Dies weist Parallelen zu heutigen rechtsextremen Parteien auf.
Ab 1930 gab es eine vermehrte Zusammenarbeit mit der DNVP und dem Stahlhelm. Seit 1932 versuchte der parteilose Reichskanzler Franz von Papen eine Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten, um deren Massenanhang für sich selbst zu benutzen. Eine von Papen angestrebte Regierungskoalition von Zentrumspartei, DNVP und NSDAP scheiterte allerdings an Hitlers Forderung nach der Reichskanzlerschaft für die eigene Person.
Bei der Reichstagswahl im November 1932 hatte die NSDAP 33,1 % der Stimmen erhalten (und damit weniger als in der Wahl zuvor). Papen trat zurück, Kurt von Schleicher wurde neuer Kanzler. Daraufhin begann Papen hinter dessen Rücken eine Koalition mit den Nationalsozialisten zu organisieren, um diesen abzusetzen und so möglichst selbst wieder Kanzler zu werden.
Nach mehreren erfolglosen Verhandlungen wurde Reichspräsident Hindenburg überzeugt, Papen als Vizekanzler und Reichskommissar für Preußen einzusetzen, aber Adolf Hitler das Amt des Reichskanzlers zu geben. Er wurde mit dem Hinweis beruhigt, dass ein von einer konservativen Kabinettsmehrheit „eingerahmter“ NSDAP-Führer nur eine geringe Gefahr bedeute. Eine folgenschwere Fehleinschätzung, denn einmal an der Macht, festigte Hitler seine Stellung innerhalb weniger Wochen derart, dass jegliche parlamentarische Opposition ausgeschaltet wurden.
Zwar wurde während der gesamten NS-Zeit die Verfassung der Weimarer Republik formal nicht außer Kraft gesetzt. Mit der Errichtung der NS-Diktatur endeten aber ihre demokratische Funktion, sie wurde wirkungslos.
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