Machtübergabe an die Nazis

Tag der Machtübergabe an die Nazis

30. Januar 1933

Der Tag, an dem Adolf Hitler Reichs­kanzler wurde, wird meist als Macht­er­grei­fung bezeichnet. Aber er und seine Partei NSDAP haben die Macht nicht einfach über­nommen, sie wurde ihnen durch den Reichs­prä­si­denten Paul von Hinden­burg über­geben. Es war also kein Akt ähnlich eines Putsches, sondern den Natio­nal­so­zia­listen wurde die Regie­rung frei­willig über­lassen. Am Abend feierten es Tausende Menschen auf dem Pariser Platz, die SA zog mit einem Fackelzug durch das Bran­den­burger Tor.

Anfangs war Hitler Chef einer Koali­tion mit den natio­nal­kon­ser­va­tiven Parteien Deutsch­na­tio­nale Volks­partei (DNVP) und Stahl­helm. Die NSDAP bekam zwei Minister: Hermann Göring (ohne Geschäfts­be­reich) und Wilhelm Frick (Innen­mi­nister). Inner­halb weniger Tage wurde die Demo­kratie faktisch abge­schafft:

Nachdem am 1. Februar der Reichstag aufge­löst worden war, schränkten die Macht­haber in den folgenden, von natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Terror gekenn­zeich­neten Wochen die poli­ti­schen und demo­kra­ti­schen Rechte durch Notver­ord­nungen des Präsi­denten ein. Als entschei­dende Schritte auf dem Weg zur Diktatur gelten die Verord­nung des Reichs­prä­si­denten zum Schutz von Volk und Staat (Reichs­tags­brand­ver­ord­nung) vom 28. Februar und das Ermäch­ti­gungs­ge­setz vom 24. März 1933. Der Reichstag verlor damit prak­tisch jegliche Entschei­dungs­kom­pe­tenz. Neben vielen anderen wurden auch Parla­men­ta­rier ohne Gerichts­ver­fahren in Konzen­tra­ti­ons­la­gern einge­sperrt und gefol­tert. Dies traf insbe­son­dere die Abge­ord­neten der KPD und SPD.

Dass Hitler das Amt des Reichs­kanz­lers über­geben wurde, hatte einen langen Vorlauf. Nach dessen Putsch­ver­such 1923 setzte er die „Lega­li­täts­stra­tegie“ durch: Die Erlan­gung der Macht nicht durch einen Umsturz, sondern auf formal legalem Weg. Dies weist Paral­lelen zu heutigen rechts­extremen Parteien auf.
Ab 1930 gab es eine vermehrte Zusam­men­ar­beit mit der DNVP und dem Stahl­helm. Seit 1932 versuchte der partei­lose Reichs­kanzler Franz von Papen eine Zusam­men­ar­beit mit den Natio­nal­so­zia­listen, um deren Massen­an­hang für sich selbst zu benutzen. Eine von Papen ange­strebte Regie­rungs­ko­ali­tion von Zentrums­partei, DNVP und NSDAP schei­terte aller­dings an Hitlers Forde­rung nach der Reichs­kanz­ler­schaft für die eigene Person.

Bei der Reichs­tags­wahl im November 1932 hatte die NSDAP 33,1 % der Stimmen erhalten (und damit weniger als in der Wahl zuvor). Papen trat zurück, Kurt von Schlei­cher wurde neuer Kanzler. Daraufhin begann Papen hinter dessen Rücken eine Koali­tion mit den Natio­nal­so­zia­listen zu orga­ni­sieren, um diesen abzu­setzen und so möglichst selbst wieder Kanzler zu werden.

Nach mehreren erfolg­losen Verhand­lungen wurde Reichs­prä­si­dent Hinden­burg über­zeugt, Papen als Vize­kanzler und Reichs­kom­missar für Preußen einzu­setzen, aber Adolf Hitler das Amt des Reichs­kanz­lers zu geben. Er wurde mit dem Hinweis beru­higt, dass ein von einer konser­va­tiven Kabi­netts­mehr­heit „einge­rahmter“ NSDAP-Führer nur eine geringe Gefahr bedeute. Eine folgen­schwere Fehl­ein­schät­zung, denn einmal an der Macht, festigte Hitler seine Stel­lung inner­halb weniger Wochen derart, dass jegliche parla­men­ta­ri­sche Oppo­si­tion ausge­schaltet wurden.
Zwar wurde während der gesamten NS-Zeit die Verfas­sung der Weimarer Repu­blik formal nicht außer Kraft gesetzt. Mit der Errich­tung der NS-Diktatur endeten aber ihre demo­kra­ti­sche Funk­tion, sie wurde wirkungslos.

Dieser Text basiert (teil­weise) auf dem Wiki­pedia-Artikel und steht unter der Lizenz CC-BY-SA 3.0