24. Juni 1922
Der deutsche Außenminister Walther Rathenau wurde in der Koenigsallee in Grunewald von Rechtsradikalen ermordet. Der Industrielle, Schriftsteller und liberale Politiker (DDP) hatte sich für einen Siegfrieden eingesetzt, bei dem die deutsche Republik als Verlierer des Ersten Weltkriegs kein Mitspracherecht hatte. Dafür wurde er von der Rechtsextremen und Deutschnationalen gehasst, die ihn auch aufgrund seines jüdischen Glaubens antisemitisch beschimpften und bedrohten.
Der Sohn des AEG-Gründers Emil Rathenau war ebenfalls Industrieller, kritisierte die deutsche Kolonialpolitik (aus wirtschaftlichen, nicht aus humanistischen Gründen), 1918 wollte er sogar die Fortführung des Ersten Weltkriegs.
Am 31. Januar 1922 zum Außenminister ernannt, war Walther Rathenau bereit, im April 1922 mit Sowjetrussland in Rapallo einen bilateralen Sondervertrag abzuschließen, um Deutschland außenpolitisch mehr Handlungsfreiheit zu verschaffen.
Obwohl es im Vorfeld immer wieder konkrete Attentatswarnungen gegeben hatte, fuhr Rathenau am 24. Juni 1922 ohne Polizeischutz von seinem Haus in Grunewald auf der Koenigsallee Richtung Mitte. Drei Männer der rechtsradikalen Organisation Consul schossen an der Ecke Wallotstraße mit einer Maschinenpistole in den offenen Wagen Rathenaus und warfen eine Handgranate hinein. Rathenau starb an fünf Schusswunden, die Attentäter konnten vorerst fliehen. Einer wurde kurz danach festgenommen, die beiden anderen starben im Juli beim Versuch der Verhaftung.
Millionen Deutsche demonstrierten in Protestkundgebungen und Trauerzügen gegen den rechtsradikalen Terror. Reichspräsident Friedrich Ebert erließ noch am Tage der Ermordung Rathenaus eine Notverordnung zum Schutze der Republik, der am 21. Juli 1922 das Republikschutzgesetz folgte.
Im Prozess gegen die Verschwörer wurden zwar zehn Angeklagte verurteilt, deren Zusammenhänge mit der Organisation Consul jedoch kaum beleuchtet.