Gründung der Reichsrundfunkkammer

Reichsrundfunkkammer

3. Juli 1933

Die Reichs­rund­funk­kammer war eine Insti­tu­tion, die die Aufgabe hatte, mit den Mitteln des Rund­funks die Gleich­schal­tung der Gesell­schaft während der Zeit des Natio­nal­so­zia­lismus voran­zu­treiben. Sie wurde am 3. Juli 1933 als eine der sieben Abtei­lungen der Reichs­kul­tur­kammer gegründet.

In der Reichs­rund­funk­kammer unter­standen die Rund­funk­in­dus­trie, der Radio­handel, die Funk­presse, die Hörer­ver­bände und die Reichs-Rund­funk-Gesell­schaft der Führung des Reichs­mi­nis­te­riums für Volks­auf­klä­rung und Propa­ganda unter Joseph Goeb­bels, dem Reichs­pro­pa­gan­da­leiter der NSDAP.

Zitat Goeb­bels:
„Wir machen gar keinen Hehl daraus: Der Rund­funk gehört uns, niemandem sonst. Und den Rund­funk werden wir in den Dienst unserer Idee stellen, und keine andere Idee soll hier zu Wort kommen.“

Der Zweck der Reichs­rund­funk­kammer war somit, „dem Willen des Führers“ zu dienen und „das ganze Volk mit dem Rund­funk zu durch­dringen, um Staats­füh­rung und Volks­ge­mein­schaft zu einer geschlos­senen Einheit zu machen“.
1939 wurde die Reichs­rund­funk­kammer aufge­löst und ihre Aufgaben an die Reichs-Rund­funk-Gesell­schaft über­tragen.

Foto: Bundes­ar­chiv, Bild 183‑1990-0809–023 /​ CC-BY-SA 3.0

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