Der Blutmai

Der Blutmai 1929 im Wedding

1. Mai 1929

Mindes­tens 33 Menschen sind am 1. Mai 1929 von der Polizei getötet worden. Viele von ihnen hatten sich an Demons­tra­tionen betei­ligt, die haupt­säch­lich von der Kommu­nis­ti­schen Partei (KPD) orga­ni­siert worden sind. Karl Zörgiebel, der sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Poli­zei­prä­si­dent von Berlin, hatte schon lange vorher sämt­liche Demons­tra­tionen verboten. Die KPD hielt jedoch am Aufruf für ihre Maikund­ge­bungen fest. In seiner Partei­zei­tung Vorwärts forderte Zörgiebel deshalb die Arbeiter auf, am 1. Mai nicht zu demons­trieren, die KPD plane Aufruhr auf Befehl Moskaus und nehme zahl­reiche Tote in Kauf. Doch für die Toten war letzt­lich er selber verant­wort­lich.

Am Morgen des 1. Mai sammelten sich an zahl­rei­chen Stellen in den Arbei­ter­vier­teln insge­samt etwa 8.000 Demons­tranten, aller­dings nirgends mehr als 500. Die Polizei prügelte diese Ansamm­lungen mit dem Schlag­stock ausein­ander. Im Laufe des Vormit­tags eska­lierten die Ausein­an­der­set­zungen, als die Poli­zisten vermehrt auf Demons­tranten und auch auf unbe­tei­ligte Passanten schoss.

Am Nach­mittag konzen­trierten sich die Kämpfe vor allem im Wedding rund um die Kösliner Straße sowie in Neukölln am Hermann­platz. Am Nach­mittag wurde als Hindernis für Poli­zei­fahr­zeuge in der Kösliner Straße eine klei­nere Barri­kade errichtet. Die Polizei setzte gegen Abend gepan­zerte Fahr­zeuge mit Maschi­nen­ge­wehren ein. Der Einsatz dieser Fahr­zeuge war eigent­lich nur bei Wider­stand mit Schuss­waffen vorge­sehen. Statt­dessen schossen die Beamten auf alle Menschen, die sich blicken ließen, selbst wenn sie nur aus dem Fenster schauten. Allein hier wurden bis zum 3. Mai mindes­tens 29 Menschen erschossen und 200 verletzt. Unter den Toten waren auch Jour­na­listen und Poli­tiker, die nicht der KPD nahe­standen, sondern einfach nur die Lage beob­ach­teten.

Entgegen der Behaup­tung der Polizei, dass die Demons­tranten mit Schuss­waffen Gegen­wehr geleistet hätten, wurde nach­ge­wiesen, dass kein einziger Poli­zist eine Schuss­ver­let­zung erlitten hatte. Der Muni­ti­ons­ver­brauch der Polizei lag nach offi­zi­ellen Angaben bei etwa 11.000 Schuss. Eine amtliche Unter­su­chung der Poli­zei­über­griffe fand nicht statt, kein Poli­zist wurde ange­klagt.

Foto: Bundes­ar­chiv, Bild 102–07707 /​ CC-BY-SA 3.0