
3. Oktober 1990
Mit der deutschen Wiedervereinigung endete einer der interessantesten Zeitabschnitte in der DDR: Von der friedlichen Revolution im Herbst 1989, über den Mauerfall, der ersten freien Wahl bis zur Währungsunion. In dieser Zeit eroberten sich die Bürger Ost-Berlins und der DDR die bürgerliche Demokratie, an der viele unterschiedliche Interessengruppen mitwirkten.
Da waren zum einen diejenigen, die in der DDR als Oppositionelle verfolgt wurden und nun ihre Vorstellungen einer demokratischen Gesellschaft verwirklichen wollten.
Daneben die Anhänger der alten DDR, teilweise noch immer stalinistisch geprägt, die diesen Wandel im Land als Niederlage im Kalten Krieg sahen.
Die dritte Kraft setzte sich letztendlich durch: Sie wollten die DDR in jeder Form hinter sich lassen und Teil der Bundesrepublik werden. In der Volkskammerwahl am 18. März 1990 errangen sie die Mehrheit. Massiv organisatorisch und finanziell von den West-Parteien unterstützt versprachen sie „blühende Landschaften“ und zu viele DDR-Bürger glaubten das. Sie landeten dann auf dem kalten Boden der Arbeitslosigkeit.
Der offizielle Termin des Beitritts, manche nennen es auch den Anschluss, war der 3. Oktober 1990. Dabei gab es weder in der DDR, noch in der Bundesrepublik einen Konsens für die schnelle Wiedervereinigung. Lange wurde stattdessen auch eine Konföderation beider Staaten diskutiert. Doch nach der Einführung der D‑Mark in der DDR am 1. Juli ging die Tendenz immer weiter Richtung Vereinigung.
Verhandelt wurde der Einigungsvertrag auf DDR-Seite vom Staatssekretär Günther Krause sowie vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. In den Verhandlungen mussten zahlreiche Punkte geklärt werden, wie die teilweise Fortgeltung von DDR-Recht, die Klärung von Eigentumsfragen bzw. Rückerstattungsansprüchen, die Reorganisation von Verwaltung und Bildungseinrichtungen auf DDR-Gebiet sowie den Umgang mit der Stasi-Erblast. Rechtlich hätte es auch die Möglichkeit gegeben, dass das DDR-Parlament gemäß Artikel 23 des bundesdeutschen Grundgesetzes einfach den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik beschließt. Eine der Merkwürdigkeiten in der deutschen Geschichte der Teilung.
Eine besondere Hürde war noch die Zustimmung der Regierungen von Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und den USA als ehemalige Besatzungsmächte. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991 in Kraft. Er regelte die endgültige Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten dieser vier Mächte. Die beiden deutschen Staaten wiederum erklärten gleichzeitig die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze, dass das vereinte Deutschland endgültig auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete und damit auf etwa ein Viertel des früheren deutschen Staatsgebietes verzichtet. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag gilt deswegen als die endgültige Friedensregelung mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg und markiert somit das Ende der Nachkriegszeit.
Die Feier zur Wiedervereinigung fand am Abend des 2. Oktober 1990 auf dem Platz der Republik statt. Hunderttausende BerlinerInnen feierten in den 3. Oktober hinein, der seitdem als „Tag der Deutschen Einheit“ offizieller Feiertag ist.
Foto: Bundesarchiv, Bild 183‑1990-1003–400 / Grimm, Peer / CC-BY-SA 3.0