Wiedervereinigung

Feier zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 vor dem Reichstag

3. Oktober 1990

Mit der deut­schen Wieder­ver­ei­ni­gung endete einer der inter­es­san­testen Zeit­ab­schnitte in der DDR: Von der fried­li­chen Revo­lu­tion im Herbst 1989, über den Mauer­fall, der ersten freien Wahl bis zur Währungs­union. In dieser Zeit eroberten sich die Bürger Ost-Berlins und der DDR die bürger­liche Demo­kratie, an der viele unter­schied­liche Inter­es­sen­gruppen mitwirkten.
Da waren zum einen dieje­nigen, die in der DDR als Oppo­si­tio­nelle verfolgt wurden und nun ihre Vorstel­lungen einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft verwirk­li­chen wollten.
Daneben die Anhänger der alten DDR, teil­weise noch immer stali­nis­tisch geprägt, die diesen Wandel im Land als Nieder­lage im Kalten Krieg sahen.
Die dritte Kraft setzte sich letzt­end­lich durch: Sie wollten die DDR in jeder Form hinter sich lassen und Teil der Bundes­re­pu­blik werden. In der Volks­kam­mer­wahl am 18. März 1990 errangen sie die Mehr­heit. Massiv orga­ni­sa­to­risch und finan­ziell von den West-Parteien unter­stützt verspra­chen sie „blühende Land­schaften“ und zu viele DDR-Bürger glaubten das. Sie landeten dann auf dem kalten Boden der Arbeits­lo­sig­keit.

Der offi­zi­elle Termin des Beitritts, manche nennen es auch den Anschluss, war der 3. Oktober 1990. Dabei gab es weder in der DDR, noch in der Bundes­re­pu­blik einen Konsens für die schnelle Wieder­ver­ei­ni­gung. Lange wurde statt­dessen auch eine Konfö­de­ra­tion beider Staaten disku­tiert. Doch nach der Einfüh­rung der D‑Mark in der DDR am 1. Juli ging die Tendenz immer weiter Rich­tung Verei­ni­gung.

Verhan­delt wurde der Eini­gungs­ver­trag auf DDR-Seite vom Staats­se­kretär Günther Krause sowie vom Bundes­in­nen­mi­nister Wolf­gang Schäuble. In den Verhand­lungen mussten zahl­reiche Punkte geklärt werden, wie die teil­weise Fort­gel­tung von DDR-Recht, die Klärung von Eigen­tums­fragen bzw. Rück­erstat­tungs­an­sprü­chen, die Reor­ga­ni­sa­tion von Verwal­tung und Bildungs­ein­rich­tungen auf DDR-Gebiet sowie den Umgang mit der Stasi-Erblast. Recht­lich hätte es auch die Möglich­keit gegeben, dass das DDR-Parla­ment gemäß Artikel 23 des bundes­deut­schen Grund­ge­setzes einfach den Beitritt der DDR zur Bundes­re­pu­blik beschließt. Eine der Merk­wür­dig­keiten in der deut­schen Geschichte der Teilung.

Eine beson­dere Hürde war noch die Zustim­mung der Regie­rungen von Frank­reich, Groß­bri­tan­nien, der Sowjet­union und den USA als ehema­lige Besat­zungs­mächte. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde am 12. September 1990 in Moskau unter­zeichnet und trat am 15. März 1991 in Kraft. Er regelte die endgül­tige Been­di­gung der Rechte und Verant­wort­lich­keiten dieser vier Mächte. Die beiden deut­schen Staaten wiederum erklärten gleich­zeitig die Aner­ken­nung der Oder-Neiße-Grenze, dass das vereinte Deutsch­land endgültig auf die ehema­ligen deut­schen Ostge­biete und damit auf etwa ein Viertel des früheren deut­schen Staats­ge­bietes verzichtet. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag gilt deswegen als die endgül­tige Frie­dens­re­ge­lung mit Deutsch­land nach dem Zweiten Welt­krieg und markiert somit das Ende der Nach­kriegs­zeit.

Die Feier zur Wieder­ver­ei­ni­gung fand am Abend des 2. Oktober 1990 auf dem Platz der Repu­blik statt. Hundert­tau­sende Berli­ne­rInnen feierten in den 3. Oktober hinein, der seitdem als „Tag der Deut­schen Einheit“ offi­zi­eller Feiertag ist.

Foto: Bundes­ar­chiv, Bild 183‑1990-1003–400 /​ Grimm, Peer /​ CC-BY-SA 3.0